Weine, die in einem zugelassenen Anbaugebiet in der Gironde produziert werden und die den gültigen Vorschriften entspprechen, dürfen die Bezeichnung AOC-Bordeaux tragen.
Es gibt grundsätzlich drei Gründe, warum ein Wein diese Bezeichnung tragen kann:
1. Der Wein stammt aus einem zugelassenen Anbaugebiet in Bordeaux, das aber außerhalb des Gebiets mit Ursprungsbezeichnung liegt.
2. Der Wein stammt aus einem Gebiet mit Ursprungsbezeichnung, es wird jedoch die Bezeichnung AOC Bordeaux vorgezogen.
3. Der Wein stammt aus einer bekannten Gemeinde mit Ursprungsbezeichnung, erfüllt jedoch nicht die Appellationsvorschriften.
An Rotweinen wird Cabernet Sauvignon, Cabernet Franc, Merlot, Petit Verdot und Malbec angebaut. Die weißen Sorten werden vom Sémillon angeführt, gefolgt von Sauvignon Blanc und Muscadelle.